Zeugenaussagen nach niederländischem Recht

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Wie funktioniert die Zeugenaussage nach niederländischem Recht?

Niederländischer Begriff: Getuigenverklaring | Rechtsgrundlage: §§ 163–185 Rv

Die Zeugenaussage in niederländischen Zivilverfahren ist in den §§ 163 bis 185 der niederländischen Zivilprozessordnung geregelt. Zeugen werden vom Richter befragt, nicht von den Prozessbevollmächtigten der Parteien (obwohl diese Fragen vorschlagen können). Ein Kreuzverhör im Sinne des Common Law findet nicht statt.

Eine Partei hat das Recht, ihre Behauptungen durch Zeugenaussagen zu belegen, und das Gericht lässt in der Regel eine Zeugenvernehmung zu, wenn die Aussage relevant und umstritten ist. Zeugen sagen unter Eid aus und können zur Aussage verpflichtet werden. Die Aussage wird in einem schriftlichen Protokoll (proces-verbaal) festgehalten. Die eigene Aussage einer Partei hat ein geringeres Beweiskraftgewicht als die eines unabhängigen Zeugen.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Parteien besteht der wesentliche Unterschied zu Common-Law-Systemen in der vom Richter geleiteten Befragung und dem Fehlen eines kontradiktorischen Kreuzverhörs. Es ist wichtig, Zeugen auf den Ablauf einer niederländischen Gerichtsverhandlung vorzubereiten.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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