Zinssätze für gewerbliche Kredite in den Niederlanden

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Wie hoch ist der marktübliche Zinssatz in den Niederlanden?

Niederländischer Begriff: Handelsrente | Rechtsgrundlage: Artikel 6:119a BW

Der gesetzliche Handelszinssatz (handelsrente) gemäß Artikel 6:119a des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt automatisch für überfällige Zahlungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B). Er berechnet sich aus dem Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zuzüglich einer gesetzlichen Marge von 8 Prozentpunkten; der kombinierte Zinssatz wird zweimal jährlich vom niederländischen Finanzministerium veröffentlicht.

Der Handelszinssatz liegt deutlich über dem gewöhnlichen gesetzlichen Zinssatz (wettelijke rente, Artikel 6:119 BW, derzeit 4 %). Er gilt von Rechts wegen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Schuldner in Verzug gerät, ohne dass dies vertraglich vereinbart werden muss, und kann nicht zum Nachteil des Gläubigers herabgesetzt werden. Die Zinsen werden gemäß § 6:119 Abs. 2 BW jährlich verzinst.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Gläubiger mit überfälligen niederländischen Rechnungen übt der hohe Handelszinssatz starken finanziellen Druck auf die Schuldner aus, unverzüglich zu zahlen, insbesondere in Verbindung mit den festen Beitreibungskosten gemäß dem WIK.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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