Zwischenurteil nach niederländischem Recht

Jetzt anrufen Jetzt per E-Mail kontaktieren

Was ist ein Zwischenurteil (tussenvonnis) nach niederländischem Recht?

Niederländischer Begriff: Tussenvonnis | Rechtsgrundlage: § 232 Rv

Ein Zwischenurteil (tussenvonnis) ist ein Urteil, das keine endgültige Entscheidung in der Sache trifft, sondern einen Zwischenschritt anordnet, wie beispielsweise eine Zeugenvernehmung, ein Sachverständigengutachten oder die Einreichung weiterer Schriftsätze. Es unterscheidet sich von einem Endurteil (eindvonnis), das den Rechtsstreit endgültig beilegt.

Gemäß Artikel 232 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist gegen ein Zwischenurteil grundsätzlich kein sofortiges Rechtsmittel zulässig; die Partei muss bis zum Endurteil warten, um gegen beide Rechtsmittel einzulegen. Das Gericht kann jedoch bereits im Zwischenurteil selbst die Zulassung eines sofortigen Rechtsmittels gewähren, und in einigen Fällen kann die Partei eine solche Zulassung beantragen.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Parteien kann ein ungünstiges Zwischenurteil (beispielsweise eines, das die Beweislast umkehrt oder eine für die Partei nachteilige Sachverständigengutachten anordnet) erhebliche strategische Konsequenzen haben, auch wenn es sich noch nicht um eine endgültige Entscheidung handelt.

Verwandte Seiten: Prozessführung in den Niederlanden, Leitfaden zur Prozessführung in den Niederlanden, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.

Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

Öffnungszeiten:

  • Montag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag – geschlossen
  • Sonntag – geschlossen

© 2023–2026, MAAK Advocaten N.V., Anwaltskanzlei in den Niederlanden · Rechtliche Hinweise