Was ist ein Zwischenurteil (tussenvonnis) nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Tussenvonnis | Rechtsgrundlage: § 232 Rv
Ein Zwischenurteil (tussenvonnis) ist ein Urteil, das keine endgültige Entscheidung in der Sache trifft, sondern einen Zwischenschritt anordnet, wie beispielsweise eine Zeugenvernehmung, ein Sachverständigengutachten oder die Einreichung weiterer Schriftsätze. Es unterscheidet sich von einem Endurteil (eindvonnis), das den Rechtsstreit endgültig beilegt.
Gemäß Artikel 232 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist gegen ein Zwischenurteil grundsätzlich kein sofortiges Rechtsmittel zulässig; die Partei muss bis zum Endurteil warten, um gegen beide Rechtsmittel einzulegen. Das Gericht kann jedoch bereits im Zwischenurteil selbst die Zulassung eines sofortigen Rechtsmittels gewähren, und in einigen Fällen kann die Partei eine solche Zulassung beantragen.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Parteien kann ein ungünstiges Zwischenurteil (beispielsweise eines, das die Beweislast umkehrt oder eine für die Partei nachteilige Sachverständigengutachten anordnet) erhebliche strategische Konsequenzen haben, auch wenn es sich noch nicht um eine endgültige Entscheidung handelt.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.